Portiunkula-Ablaß am 2. August

 

Kirchliche Bestimmungen:

Der Portiunkula-Ablaß kann (nach freier Wahl der Gläubigen) am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in allen Pfarrkirchen und diesen gleichgestellten Kirchen (Kuratiekirchen) der Diözese sowie in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien gewonnen werden (jedoch nur einmal als vollkommener Ablaß). Er kann auch für Verstorbene, nicht aber für andere noch lebende Mitmenschen gewonnen werden.

 

Bedingungen:

1. Empfang des Bußsakramentes (mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde) und der Eucharistie sowie Gebet

 nach Meinung des Hl. Vaters (= Gebet nach freier Wahl, oder ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria).

2. Besuch einer Pfarrkirche (oder dieser gleichgestellten Kirche, s. o.) mit dem Gebet Vaterunser und dem

 Glaubensbekenntnis.

 

Die unter 1. genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Jedoch sollten der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters sinnvollerweise am Ablaßtag selber geschehen.

Eine weitere Voraussetzung zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses ist, dass man sich innerlich frei macht von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde, auch an eine bewusste läßliche Sünde.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablaß (Gott will uns ganz, nicht halb; so verlangt der vollkommene Ablaß entschiedene Umkehr, ganze Hinwendung zu Gott, Rückkehr zu jener ersten Liebe, die Christus das große erste Gebot nennt).