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07.07.2013

zur Mischehe und kirchenrechtl. Status Piusbruderschaft (Zuschrift)

Geliebte im HERRN und in der Mutter der Erlösung,

wenn der Partner nicht katholisch oder nicht christlich ist, muss eine Dispens (Erlaubnis) beim Ortsbischof (Ortsordinarius) eingeholt werden. Dies läuft normalerweise über den zuständigen Heimatpfarrer (Heimatpfarrei). Nachträglich kann eine „Sanatio in radice“ (Heilung in der Wurzel) erfolgen, falls noch keine Ehe vor Gott geschlossen wurde.

Anbei das Dokument von Paul VI. („Matrimonia mixta“) zur Mischehe von 1970.

Empfehlenswert auch: www.kirchenrecht.com (Offizial / Kirchenrechtler Dr. Pytlik aus Eichstätt).

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) hat mit Sicherheit große Verdienste hinsichtlich der Bewahrung des Überlieferten Ritus, dessen Ursprünge mindestens bis zum Hl. Papst Gregor den Großen (6. Jahrhundert) zurückgehen. Einer Tradition gemäß, sollen große Teile des ursprünglichen Messkanons sogar vom Hl. Petrus selbst verfasst worden sein.

Leider sind trotz Aufhebung der Exkommunikation der vier Bischöfe durch Papst Benedikt XVI., die von Msgr. Lefebvre 1988 unerlaubt geweiht worden waren, alle Priester der FSSPX noch suspendiert, d.h., es bestimmt noch keine juridische, kirchenrechtliche Einheit mit der Kath. Kirche. Papst Benedikt XVI. hat dafür alles getan; besonders wichtig war die Gleichstellung der beiden Formen des Römischen Ritus am 7.7.2007 (Motu proprio „Summorum pontificum“). Das bedeutet, dass natürlich die Hl. Messen der Piusbruderschaft gültig sind; es fehlt jedoch die Einheit mit Rom, was unter Franziskus vermutlich sehr unwahrscheinlich wird. Im Gegenteil, die Piusbruderschaft wird sich zurecht bestätigt sehen, wenn Rom einmal augenscheinlich vom wahren, traditionellen katholischen Glauben abfallen wird.

Den Gläubigen würde ich (abgesehen vom Notfall) nicht empfehlen, die Hl. Messen der FSSPX aufzusuchen, sondern besser nach Alternativen der romverbundenen Gemeinschaften zu suchen, welche den außerordentlichen Ritus feiern. Selbst rät die Bruderschaft davon ab, andere Tridentinische Messen außerhalb von ihnen aufzusuchen.

Da bei der Piusbruderschaft die Iurisdiktion (Einheit mit der Kath. Kirche, mit den Bischöfen und dem Papst) nicht gegeben ist, bedeutet das Schwerwiegendes besonders für zwei Sakramente: die Hl. Beichte kann nicht gültig gespendet werden. Ich habe von einer Art Doppelmoral von manchen Priestern der FSSPX gehört, die selber z.B. bei Diözesanpriestern beichten, es jedoch Ihren Gläubigen abraten, außerhalb der Bruderschaft zu beichten.

Das Sakrament der Ehe kann in der FSSPX nicht im katholischen Sinne gültig gespendet werden, weil hier ebenfalls die Iurisdiktion vorliegen muss. Mir selbst sind zwei Ehepaare bekannt, die sich von der Piusbruderschaft getrennt haben und danach noch einmal katholisch geheiratet haben.

Allerdings hoffe und bete ich, dass die FSSPX eines Tages in der erneuerten Katholischen Kirche, in der Neuen Zeit fest eingebettet sein wird. Ohne Zweifel hat ihr die Tradition viel Gutes zu verdanken.

Im Gebet und mit dem ganzen Himmel verbunden

Ihr Pater de C.

 

Papst Paul VI.
Apostolisches Schreiben Motu proprio
„Matrimonia mixta“
über die rechtliche Ordnung der Mischehen