1319.

07.07.2013

Instruktion zur Kommunionausteilung  - Kommunionhelfer

 

KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG

INSTRUKTION

Redemptionis sacramentum

über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind

 

2. Die Spendung der heiligen Kommunion

88. Die Gläubigen sollen die sakramentale eucharistische Kommunion gewöhnlich während der Messe und zu dem im Ritus der Feier vorgeschriebenen Zeitpunkt empfangen, also direkt nach der Kommunion des zelebrierenden Priesters.[172] Es obliegt dem zelebrierenden Priester, eventuell unter Mithilfe anderer Priester oder Diakone, die Kommunion auszuteilen; er darf die Messe nicht fortsetzen, bevor die Kommunion der Gläubigen beendet ist. Nur dort, wo eine Notlage es erfordert, können außerordentliche Spender dem zelebrierenden Priester nach Maßgabe des Rechts helfen.[173]

89. Damit «die Kommunion auch dem Zeichen nach klarer als Teilnahme am Opfer erscheint, das gefeiert wird»,[174] ist es wünschenswert, daß die Gläubigen sie in Hostien empfangen, die in derselben Messe konsekriert wurden.[175]

90. «Die Gläubigen empfangen die Kommunion kniend oder stehend, wie es die Bischofskonferenz festgelegt hat», deren Beschluß vom Apostolischen Stuhl rekognosziert werden muß. «Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, daß sie vor dem Empfang des Sakramentes eine angemessene Ehrerbietung erweisen, die von denselben Normen festzulegen ist».[176]

91. Bezüglich der Austeilung der heiligen Kommunion ist daran zu erinnern, daß «die geistlichen Amtsträger [...] die Sakramente denen nicht verweigern» dürfen, «die zu gelegener Zeit darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind».[177] Jeder getaufte Katholik, der rechtlich nicht gehindert ist, muß deshalb zur heiligen Kommunion zugelassen werden. Es ist also nicht gestattet, einem Christgläubigen die heilige Kommunion beispielsweise nur deshalb zu verweigern, weil er die Eucharistie kniend oder stehend empfangen möchte.

92. Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen,[178] soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.[179]

 

Etwaige entgegenstehende Anordnungen sind widerrufen.

Diese Instruktion, die im Auftrag von Papst Johannes Paul II. von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation für die Glaubenslehre ausgearbeitet worden ist, wurde am 19. März 2004, dem Hochfest des heiligen Josef, vom Papst approbiert, der ihre Veröffentlichung und sofortige Befolgung durch alle, die es betrifft, angeordnet hat.

Rom, am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, am 25. März 2004, dem Hochfest der Verkündigung des Herrn.

Francis Kard. Arinze
Präfekt

Domenico Sorrentino
Erzbischof Sekretär