1327.

08.07.2013

Zuschrift zur Kelchkommunion, sogenannten Kommunionhelfern (Laien)

Liebe Mitstreiter,

die Instruktion „Redemptionis Sacramentum” (2004) der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

(http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html)

besagt Folgendes (Fettgedrucktes von mir zur Hervorhebung):

103. Die Normen des Römischen Meßbuches kennen die Regelung, dass in den Fällen, in denen die Kommunion unter beiden Gestalten ausgeteilt wird, «das Blut Christi direkt aus dem Kelch oder durch Eintauchen der Hostie oder mit einem Röhrchen oder mit einem Löffel getrunken werden kann».[191] Was die Kommunionspendung für die christgläubigen Laien betrifft, können die Bischöfe die Kommunion mit einem Röhrchen oder einem Löffel ausschließen, wo dies nicht örtlicher Brauch ist, wobei aber immer die Möglichkeit der Kommunionspendung durch Eintauchen der Hostie bestehen bleibt. Wenn diese Form zur Anwendung kommt, sollen allerdings Hostien verwendet werden, die nicht zu dünn und nicht zu klein sind, und der Kommunikant darf das Sakrament vom Priester nur mit dem Mund empfangen.[192]

104. Es ist dem Kommunikanten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch einzutauchen oder die eingetauchte Hostie mit der Hand zu empfangen. Die Hostie, die eingetaucht wird, muss aus gültiger Materie bereitet und konsekriert sein; streng verboten ist die Verwendung von nicht konsekriertem Brot oder anderer Materie

...

157. Wenn gewöhnlich eine Anzahl geistlicher Amtsträger anwesend ist, die auch für die Austeilung der heiligen Kommunion ausreicht, können keine außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion beauftragt werden. In Situationen dieser Art dürfen jene, die zu einem solchen Dienst beauftragt worden sind, ihn nicht ausüben. Zu verwerfen ist das Verhalten jener Priester, die an der Zelebration teilnehmen, sich aber nicht an der Kommunionausteilung beteiligen und diese Aufgabe den Laien überlassen.[258]

158. Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion darf die Kommunion nur dann austeilen, wenn Priester oder Diakon fehlen, wenn der Priester durch Krankheit, wegen fortgeschrittenen Alters oder aus einem anderen ernsten Grund verhindert ist, oder wenn die Gläubigen, die zur Kommunion hinzutreten, so zahlreich sind, dass sich die Messfeier allzusehr in die Länge ziehen würde.[259] Dies muss aber so verstanden werden, dass eine gemäß den örtlichen Gewohnheiten und Bräuchen kurze Verlängerung ein völlig unzureichender Grund ist.

-> Daraus folgt, dass eigentlich in den allermeisten Fällen keine Kommunionhelfer eingesetzt werden dürfen. Die Gläubigen dürfen demnach, wenn ein Laien-Kommunionhelfer tatsächlich berechtigt (s. Bedingungen oben) eingesetzt wird, von diesem dem Kelch gereicht bekommen.

Persönlich würde ich raten, bei Kelchkommunion nur vom Priester oder Diakon vorzugsweise die von ihnen in das Kostbare Blut Jesu eingetauchte Hostie (Leib Christi) per Mundkommunion zu empfangen (Patene wäre hier wichtig!). Früher musste sich z.B. der Sakristan/Küster/Mesner Handschuhe anziehen, um einen sakralen Gegenstand wie den Kelch anzufassen. Im Überlieferten Ritus wird der Kelch, wenn er nicht im Gebrauch ist, stets mit dem Kelchvelum zu Beginn und am Ende der Hl. Messe verhüllt aus Ehrfurcht vor dem Sakralen, was mit dem Sakrament in Verbindung kommt.

Pater de C.