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02.11.2013

Vatikan: Keine Zulassung von „Wiederverheirateten“ zu den Sakramenten

Donnerstag, den 24. Oktober 2013 um 13:16 Uhr

Der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, hat den Ausschluss „wiederverheirateter Geschiedener“ vom Empfang der Sakramente bekräftigt.

Nach geltender kirchlicher Lehre könne es in dieser Frage keine Ausnahmen geben. Der Umgang mit dieser Personengruppe dürfe „nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden“ oder einer Gewissensentscheidung der Betroffenen anheimgestellt werden, schreibt Müller in der Zeitung „Osservatore Romano“. Der Gastbeitrag wurde am Dienstag auf deren Internetseite veröffentlicht.

Müller tritt darin zudem der Darstellung entgegen, eine Zulassung zu den Sakramenten sei aus Barmherzigkeit zu rechtfertigen. Papst Franziskus hatte Ende Juli mit Blick auf „wiederverheiratete Geschiedene“ gesagt, es sei „die Zeit der Barmherzigkeit“. Dies nährte Spekulationen, er könnte eine Änderung der kirchlichen Position in dieser Frage anstreben.

Für Oktober 2014 hat Papst Franziskus eine Sonderbischofssynode einberufen, die sich auch mit „wiederverheiraten Geschiedenen“ befassen soll.

Müller wandte sich in dem Beitrag mit dem Titel „Die Macht der Gnade“ gegen eine Reduzierung der Debatte auf die Frage des Kommunionempfangs und forderte eine „umfassendere Pastoral“ für diese Personen.

Er deutete an, eine Ausweitung von Eheannullierungen sei ein möglicher Weg, um Personen, die in einer zweiten Ehe leben, die Wiederzulassung zu den Sakramenten zu ermöglichen. Ehen seien wahrscheinlich häufiger ungültig, weil es oft „am Ehewillen im Sinn der katholischen Ehelehre mangelt und die Sozialisation im gelebten Raum des Glaubens gering ist“. Eine Überprüfung der Gültigkeit der Ehe könne „zur Lösung von Problemen führen“, so der Glaubenspräfekt. In diesem Sinne hatte sich zuletzt auch der Papst vor Priestern des Bistums Rom geäußert.

Müller verwies auf die kirchliche Lehre, nach der Lebensstand und Lebensverhältnisse von „wiederverheirateten Geschiedenen“ in „objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche“ stünden, „den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig“ mache. Zudem würde eine Zulassung von „Wiederverheirateten“ „Irrtum und Verwirrung“ unter den Gläubigen „hinsichtlich der kirchlichen Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe“ stiften.

Müller berief sich auf das päpstliche Schreiben „Familiaris consortio“ von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981. Dieses sei bis heute „grundlegend“ für den Umgang mit „wiederverheiraten Geschiedenen“. Auch das ausdrückliche Verbot für Geistliche, „wieder-verheirateten Geschiedenen“ die Sakramente zu spenden, bestehe nicht aus „legalistischem Zwang“, sondern aus sakramententheologischen Gründen.

Vatikanstadt