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09.12.2013

Text an den Präsidenten des Europarates zu Estrela

Sehr geehrter Herr Präsident Schulz,

die Vorgehensweise, mit dem gegenwärtig der Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte (A7-9999/2013 (INI)) am 10. Dezember erneut zur Abstimmung ins Parlament eingebracht werden soll, verstößt gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dies wurde vom juristischen Dienst des EP während der Sitzung des Frauen-Ausschusses am 28. November 2013 festgestellt.

Das Plenum hat den „Estrela-Bericht” am 22. Oktober zur Neuberatung in den Frauenausschuss zurück verwiesen. Das bedeutet nach Auslegung des juristischen Dienstes, dass das Verfahren für Initiativ-Berichte von vorn beginnt. In Missachtung dessen wurden anschließend im Frauenausschuss Änderungsanträge zum „Estrela-Bericht” nicht zugelassen.

Auch in seiner neuen lediglich leicht gekürzten Fassung verstößt der „Estrela-Bericht” in seinen wesentlichen Anliegen (Grundrecht auf Abtreibung in der EU, den Mitgliedsstaaten und in den Außenbeziehungen, eine bestimmte Sexualerziehung von Schulkindern, welche die Grundrechte von Eltern verletzen, politische Aussagen, die dem Völkerrecht widersprechen) eindeutig gegen die Kompetenz der EU. Politische Mehrheiten sind keine Legitimierung von Verstößen gegen geltendes Recht!

Wenige Monate vor der Europawahl steht das Europäische Parlament im Begriff mit dem Berichterstattungsverfahren „Estrela” seine Glaubwürdigkeit und sein Ansehen nachhaltig zu beschädigen.

Als Präsident sind Sie für ordnungsgemäße Abläufe im Europäischen Parlament verantwortlich. Mehre Fraktionen sowie einzelne Mitglieder haben sich schriftlich bei Ihnen beschwert und eine Prüfung durch den Ausschuss für konstitutionelle Fragen beantragt. Ich bitte Sie nachdrücklich, diesen Anträgen stattzugeben und den „Estrela-Bericht” solange nicht zur Abstimmung im Plenum zuzulassen, bis die Verstöße gegen die Geschäftsordnung, den EU-Vertrag sowie die Kompetenzen zwischen EU und den Mitgliedsstaaten sowie dem internationalen Recht im Themenbereich Abtreibung aufgeklärt sind.

Mit freundlichen Grüßen