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08.01.2014

Der heilige Robert Bellarmin befand in seiner kirchenrechtlichen Analyse zum Thema, was geschehen soll, wenn ein Ketzer auf dem Papsthron sitzt, dass dieser sofort seine Jurisdiktion verliert, auch ohne Gerichtsverfahren, sobald er erkannt ist.

Wenn ein Papst die heiligen Worte des Evangeliums, des überlieferten Lehramtes der Kirche seit 2000 Jahren verändert oder verdreht, die Sakramente und die Sünde abschafft, die Heiligen entfernen lässt, dann ist er automatisch exkommuniziert und verliert die Jurisdiktion.

Seine Erlasse oder Verfügungen haben keine Rechtskraft und keine Rechtsverbindlichkeit mehr.

Auszug aus dem Krönungseid des Papstes:

Daher unterwerfen Wir auch dem Ausschluss des strengsten Bannes:

wer es wagen sollte — seien es Wir selbst, sei es ein anderer –irgendetwas Neues im Widerspruch zu dieser so beschaffenen evangelischen Überlieferung und der Reinheit des orthodoxen Glaubens und der christlichen Religion zu unternehmen, oder durch seine widrigen Anstrengungen danach trachten sollte, irgendetwas zu ändern, oder von der Reinheit des Glaubens zu unterschlagen, oder jenen zuzustimmen, die solch lästerliches Wagnis unternehmen.

(LIBER DIURNUS ROMANORUM PONTIFICUM P.L. Io5, S.54)

Auszug aus der Abhandlung des Hl. Robert Bellarmin

Also hört auch ein ketzerischer Papst, ohne eine andere Vorbedingung, von selbst auf, Papst zu sein. Endlich lehren die heiligen Väter einstimmig, die Ketzer befänden sich nicht bloß außerhalb der Kirche, sondern entbehrten auch damit aller Jurisdiktion und kirchlichen Würde. Cyprianus (Lib. 2, epist. 6) sagt: ‘Wir sagen, alle Ketzer und Schismatiker durchweg haben keine Gewalt und kein Recht.’

Nach den überlieferten Richtlinien der Kirche ist ein Bischof (oder Papst) außerdem exkommuniziert, wenn er dem Abkömmling einer Freimaurerorganisation angehört.

Die „ persönliche Confessio“, die den Verrat an Christus gleich von vornherein mit einschließt und vor Jahrzehnten nach der Priesterweihe abgelegt wurde, lässt vermuten, dass die Priesterweihe bereits ungültig war.

Eine katholische Trauung ist auch ungültig, wenn einer der Partner sich gedanklich ein Hintertürchen offen hält, z.B. erneute Heirat, wenn es „nicht klappt“.

Die Liste des fragwürdigen Verhaltens im Amt ist bereits sehr lang, obwohl die Amtszeit noch kein Jahr beträgt. Im Vergleich dazu kann man von Papst Benedikt in acht Jahren Amtszeit nichts Derartiges berichten.

Derzeit findet eine umfangreiche „Säuberungsaktion in der Kirche „statt; konservative Bischöfe und Priester verlieren ihre Posten und werden versetzt, Ordensleute ihr Kloster durch Aufhebung.