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03.08.2014

Der Portiunkula-Ablass

Papst Honorius III. bewilligte im Jahr 1223 dem heiligen Franz von Assisi „auf ewige Zeiten“ den sog. „Portiunkula“-Ablass. Manchmal ist dieser besondere Ablass auch als „Vergebung von Assisi“ bekannt.

Dieser Ablass – Nachlass der zeitlichen Sündenstrafen – war ursprünglich an die kleine Portiunkula-Kirche unterhalb der Stadt Assisi gebunden.

In dieser Kapelle nahm der Orden des heiligen Franziskus – der heute aus vier Zweigen besteht: ‚schwarze’ Konventualen, ‚braune’ Minoriten, ‚bärtige’ Kapuziner und ‚blaue’ Immaculata-Franziskaner – seinen Anfang.

Die kleine Kirche war eine Ruine, als Franziskus sie mit eigenen Händen wieder aufbaute. In ihr starb am 3. Oktober 1226 der seraphische Heilige.

Portiunkula (ital. porziuncola) bedeutet so viel wie „kleines Stückchen Land“, dass inmitten eines Eichenwaldes lag.

1569 wurde das Kapellchen mit der großen Basilika „Santa Maria degli Angeli“ (Unsere liebe Frau von den Engeln) überbaut.

Der Biograph des heiligen Franziskus, Bruder Thomas von Celano, schrieb über diese Kapelle:

„Diesen Ort gewann der Heilige vor allen anderen lieb, ihn befahl er den Brüdern in besonderer Ehrfrucht zu halten, ihn wollte er gleichsam als Spiegel des Ordens in Demut und höchster Armut stets behütet wissen. Das Eigentumsrecht darüber ließ er anderen, für sich und die Seinen erhielt er nur die Benützung! ... Er wusste zwar, dass an jedem Orte der Erde das Himmelreich aufgerichtet ist, und er glaubte, dass allerwärts den Auserwählten Gottes die göttliche Gnade zuteil werde. Aber er hatte doch erfahren, dass der Ort ... mit reicherer Gnade erfüllt und durch den Besuch von Engeln häufiger ausgezeichnet worden ist.

Er sagte daher oft zu den Brüdern: „Seht zu meine Söhne, dass ihr diesen Ort niemals verlaßt. Wenn ihr auf der einen Seite hinausgetrieben werdet, geht auf der ander wieder hinein. Denn dieser Ort ist wahrhaft heilig und eine Wohnstätte Gottes. Hier hat uns der Allerhöchste vermehrt, als wir noch wenige waren; hier hat er mit dem Lichte seiner Weisheit die Herzen seiner Armen erleuchtet, hier hat er mit dem Feuer seiner Liebe uns entzündet. Hier erhält jeder der demütigen Herzens bittet, was er begehrt und wer hier fehlt wird schwerer gestraft. Deshalb, meine Söhne, haltet aller Ehre würdig den Ort der Wohnung Gottes und preist hier Gott aus eurem ganzen Herzen mit Jubel und Lobgesang!“

Die Gewährung dieses Ablasses wurde in der Folge von Papst Gregor XV. auf alle franziskanischen Kirchen ausgedehnt. Später dann von Pius X. auf alle Kirchen des Erdkreises.

Die neue Ablassordnung Pauls VI. hat einige Einschränkungen gemacht. So können 2012 alle Katholiken, die am 2. August (bzw. eigentlich schon zur ersten Vesper, d.h. ab dem 1. August ab 14.00 Uhr mittags) in einer katholischen Kirche am heiligen Messopfer oder einer Andacht teilnehmen, unter den üblichen Bedingungen – Beichte, aufrichtige Reue, Kommunionempfang, Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters – diesen Ablass gewinnen.

Über die Gewährung des Ablasses wird folgende Geschichte erzählt:

»Der hl. Franziskus brachte einmal die ganze Nacht im Gebete zu, als ihm vom Herrn geoffenbart wurde, dass er sich zum Papst begeben solle, um für die von ihm wieder hergestellte Portiunkula-Kapelle einen Ablaß zu erflehen. In Perugia, wo der Papst damals residierte, wurde Franziskus empfangen und er bat den Pontifex mit folgenden Worten:

„Heiliger Vater, vor einiger Zeit habe ich für Euch eine zu Ehren der Jungfrau und Mutter Christi erbaute Kirche wieder hergestellt. Ich bitte nun Eure Heiligkeit, dass Ihr dort einen Ablass gewähret, ohne Opfergaben.“ „Das kann wohl nicht geschehen“, erwiderte der Papst, „denn wer einen Ablass verlangt, muss denselben auch durch Wohltun verdienen. Sage aber, wieviel Jahre verlangst du und was für einen Ablas soll ich dir gewähren?“ Franziskus antwortete: „Eure Heiligkeit möge mir nicht Jahre geben, sondern Seelen.“ „Wie willst du Seelen!“ fragte der Papst. „Heiliger Vater“ war die Antwort, „wenn es Euch gefällt, so will ich, dass alle, die in die Kirche kommen, gebeichtet haben, reumütig sind und wie es sich gebühret, vom Priester absolviert wurden, im Himmel und auf Erden befreit werden von Strafe und Schuld, und zwar vom Augenblick der Taufe an, bis auf den Tag und die Stunde, in welcher sie die Kirche betreten.“ „Das ist viel“, sprach der Papst, „Bruder Franziskus, es ist nicht der Brauch oder Praxis der römischen Kurie, solche Ablässe zu erteilen.“ „Herr“, erwiderte Franziskus, „was ich da erflehe, erflehe ich nicht aus mir selbst, sondern im Namen dessen, der mich gesandt hat, im Namen Jesu Christi.“ „Es gefällt uns so“, sprach nun der Papst, „du sollst es haben.“ Die anwesenden Kardinale und Prälaten waren mit der Ablaßgewährung nicht einverstanden. Sie machten dem Papst Vorhaltungen, dass er dadurch die dem Heiligen Lande und der Kirche der Apostelfürsten Petrus und Paulus in Rom gewährten Ablässe schädige. Der Papst antwortete: „Wir haben ihn gewährt. Es schickt sich nicht, rückgängig zu machen, was geschehen ist; wir sollen aber den Ablaß beschränken, dass er sich nur auf einen einzigen Tag ausdehne.“ Franziskus neigte also auf die Entscheidung des Papstes hin sein Haupt und entfernte sich. Der Papst rief ihn zurück und sprach zu ihm: „Einfältiger Mensch, wohin willst du gehen? Welche Sicherheit hast du für diesen Ablaß?“ Worauf Franziskus: „Wenn das Werk von Gott ist, wird er sein Werk bekanntmachen. Ich will darum keine Urkunde. Die selige Jungfrau sei das Papier, Christus, der Vater und die Engel seien Zeugen.“«

Quelle: https://pius.info/archiv-news/717-aktuell/7026-der-portiunkula-ablass

Das Folgende ist entnommen dem Wallfahrtskalender Maria Vesperbild 2014

Der Portiunkula-Ablass kann am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag (ab 12.00 Uhr des Vortages bis 24.00 Uhr des betreffenden Tages) im Dom, in den Basilicae minores und in allen Pfarrkirchen, jedoch nur einmal als vollkommener Ablass gewonnen werden. Voraussetzungen hierfür sind der Besuch einer dieser Kirchen mit dem Gebet „Vaterunser“ und „Glaubensbekenntnis“ sowie die bei allen vollkommenen Ablässen üblichen Bedingungen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass.

Allgemeine Bedingungen zur Ablassgewinnung

Erforderlich für die Gewinnung eines vollkommenen Ablasses sind neben dem jeweiligen Werk oder Ablassgebet:

1.    Empfang des Bußsakramentes (bis zu 20 Tage vor oder nach dem Ablasswerk); entschlossene Abkehr von jeder Sünde.

2.    Empfang der heiligen Eucharistie

3.    Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters. Dies kann ein „Vaterunser“ und „Gegrüßt seist du, Maria“ oder ein Gebet nach freier Wahl sein.