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11.03.2015

zu 4047

Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) sagt in Nr. 2296 zur Organtransplantation folgendes:

Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht in vollem Wissen ihre Zustimmung gegeben haben.

Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen.

Die Invalidität oder den Tod eines Menschen herbeizuführen ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod eines anderen hinauszuzögern.

Hier stellt sich nun berechtigt die Frage: Ist der Organspender schon tot oder lebt er noch, und der Arzt führt durch die Organentnahme erst den Tod herbei?

Diese Frage scheint durch das Transplantationsgesetz geklärt. Die dafür als Grundlage dienende Hirntoddefinition enthält aber nach wie vor Diskussionsbedarf.

Warum?

Seit 1968 gilt als tot, wer kein funktionierendes Gehirn mehr hat. Dies ist den meisten Menschen nicht bewusst. Vorher lag ein Mensch mit gleichem Krankheitsbild im „irreversiblen Koma“, wurde also wie jeder andere Kranke gepflegt. Heute gilt derselbe Mensch als hirntot und ist somit, wenn er zugestimmt hat oder Angehörige zustimmen, Organspender.

Dass die Hirntodkriterien je nach Land verschieden sind, also der gleiche Patient dort Toter und woanders Lebender ist, sollte mehr als zu Denken geben

Weil Organe zur Transplantation nur dann brauchbar sind, wenn sie Hirntoten entnommen werden, denke ich, ist der großen Mehrheit nicht hinreichend bekannt.

Dr.Byrne:

Wenn einem hirntoten Patienten Organe entnommen werden, sind bis zur Entnahme der Organe alle vitalen Lebenszeichen des Spenders vorhanden, wie normale Körpertemperatur, Blutdruck und Herzschlag. Vitale Organe wie Leber und Nieren arbeiten, und der Spender atmet mit Hilfe der künstlichen Beatmung.

Dass die Beatmung erst nach der Organentnahme abgeschaltet wird, dürfte auch zu denken geben.

Organspender erhalten vor Organentnahme muskelentspannende Medikamente und Schmerzmittel z.B. Fentanyl, obwohl sie doch bereits für tot erklärt wurden.

Die Hirntoddefinition dürfte auch von kirchlicher Seite nicht so diskussions­los hingenommen werden, denn selbst Ärzte stellen diese Definition des Todes infrage.

Wieso soll ein Mensch, dessen Körper tatsächlich zu 97 % noch funktioniert tot sein, nur weil — evtl. auch irreversibel — sein Gehirn geschädigt ist?

Er wird höchstwahrscheinlich bald tot sein, aber im Moment der Hirntodfeststellung und der anschließenden Organentnahme ist er ein Sterbender, also noch am Leben.

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