5193.

23.03.2016

zu 5188

Liebe Geschwister,

die Aussagen der Zuschrift 5188 sind sehr tiefgründig und in sich schlüssig, es gibt einen einzigen Einwand, der mir einfällt. Vom Dezember 2012 aus dreieinhalb Jahre weiter gerechnet (das entspräche auch den 1260 Tagen in Offb. 11,3: „Und ich werde Weisung geben meinen zwei Zeugen, und sie werden weissagen zwölfhundertsechzig Tage lang, mit Säcken bekleidet.“ – wobei ich nicht weiß, ob mein Hinweis an dieser Stelle auf die genannte Bibelstelle 11,3 überhaupt „zulässig“ ist), dann wären wir jedoch zeitlich gesehen bei Anfang Juni… . Diesen Punkt wollte ich einfach mal zu bedenken geben.

Ein anderer, sehr starker „Anknüpfungspunkt“ fiel mir auf: In der Botschaft (Nr. 351) , in der wir unser Siegelgebet 33 erhalten haben, heißt es:

„Bitte fahrt damit fort, jeden Tag Meinen Barmherzigkeitsrosenkranz zu beten. Eines Tages werdet ihr verstehen, warum diese Reinigung erforderlich ist. „

Wenn ich es richtig verstehe, gibt uns unser Himmlischer Vater damit den Hinweis, dass der Barmherzigkeitsrosenkranz ein Gebet der Reinigung ist. „Sündenreinigung“ ist im Alten Testament immer mit dem Fließen von Blut verbunden gewesen – damals von Tierblut; und das immer mit dem vorausschauenden Hinweis auf das Blut des „makellosen Lammes“ – JESUS! (Dazu möchte ich in einer anderen Zuschrift etwas erklären, dass ich jetzt erst so langsam verstehen lerne – vielleicht ist es manch einem dann auch hilfreich- , was es mit dem „Blutfießen und der Sündenreinigung“ auf sich hat und welche Begebenheiten im AT davon sprechen.)

Ich stelle hier den Bezug fest zu folgender Aussage der Zuschrift 5188:

Sollte am 1. April tatsächlich die „Erleuchtung des Gewissens“ sein, so beginnt diese siebentägige „Novene“ am Karfreitag. Gott würde also mit diesem Tag und dem Kreuz am Himmel ein deutliches Zeichen setzen und unmissverständlich zum Beten Seiner Novene aufrufen! Die Katholiken sind dagegen gehalten, die Barmherzigkeits-Novene zu beten, die ebenfalls am Karfreitag beginnt.

Gottes Schutz und Segen, Ellen Z.