5397.

14.06.2016

zu 5395

Lieber Manfred,

vielen Dank für die Quelle zur Leichenverbrennung. 

Ich zitiere hieraus: „Die Kirche hat ihren Standpunkt klar ausgedrückt: „Die Leichen der verstorbenen Gläubigen müssen begraben, dass heißt, zur Erde bestattet werden. Die Leichenverbrennung ist verboten. Hat jemand irgendwie die Verbrennung seines Leichnams angeordnet, so ist es unerlaubt, diese Verfügung auszuführen. C. I.. C. 1203. Kein Katholik darf als Mitglied einem Leichenverbrennungsverein beitreten oder Verfügungen zur Verbrennung des eigenen Leichnams treffen oder die Leiche eines anderen verbrennen zu lassen. S. Off. 1886

Wer trotz aller Ermahnung bis zum Tode darauf besteht, dass seine Leiche verbrannt werde, kann die Sterbesakramente nicht empfangen und an seiner Leiche darf keinerlei kirchliche Zeremonie stattfinden, weder im Hause, noch in der Kirche, noch auf dem Wege, noch an dem Ort der Verbrennung. Jeder öffentliche Seelengottesdienst ist verboten. S. Off. 1892.“ — A. M. Rathgeber” 

(Anmerkung am Rande: Der Bruder meines Vaters war Steinmetz und ich habe als Kind schon eine Erzählung von ihm mitbekommen, wie die Leichen bei der Verbrennung aussehen – genau was in dem Bericht steht – das hat mich schon immer gegruselt). 

Mein Anliegen: Jetzt bin doch sehr berührt und in Zwiespalt. Für mich selbst war es keine Frage, dass ich NICHT verbrannt werden möchte, aber meine Eltern (Katholiken, laue Einstellung und geringe Chancen, dass sie mich ernst nehmen) haben jetzt zu Lebzeiten schon verfügt und gewünscht, dass sie im Falle eines Todes verbrannt werden sollen (und in das Urnengrab ihrer Eltern gelegt werden sollen). Ich müsste mich also gegen ihren letzten Wunsch stellen und mache mich tatsächlich schuldig, wenn ich es nicht tue?  

Mir wird ja der in der Quelle von Manfred eigens von Maria gesagte Satz nicht aus dem Kopf gehen: Gebt den Leib, den euch euer Vater im Himmel bei eurer Geburt gab, im völligen Zustand wie er war zurück zur Erde. Laßt euren Körper nicht verbrennen! (Botschaft Mariens vom 19.07.2006) (Um welche Urquelle handelt es sich? Wer hat die Botschaft erhalten?) 

Was die Sterbesakramente, die Seelengottesdienste und Zeremonien betrifft, so habe ich das noch nie gehört und heute das Pfarramt angerufen. Ich bekam die Auskunft, dass es keine Einschränkung diesbezüglich gebe; Urnenbestattungen würden inzwischen von den Katholiken in unserem Ort überwiegend gewünscht und nicht anders gehandhabt als leibliche Bestattungen.

Sind solche Gesetze also aufgehoben worden oder macht sich jede Gemeinde, jeder Pfarrer (unwissentlich) strafbar? 

Liebe Grüße, C.